Online-Werbung in Not? EuGH stärkt Datenschutz

Mit einem neuen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Datenschutz für Verbraucher weiter gestärkt. Demnach gilt auch eine Zeichenfolge, die die Einwilligungspräferenzen von Internetnutzern kodiert, als personenbezogene Daten. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass Organisationen, die solche Standards setzen, als gemeinsam Verantwortliche für die Verarbeitung dieser Daten angesehen werden können, auch wenn sie selbst keinen direkten Zugriff darauf haben. Damit ist u.a. das in der Online-Werbung übliche Real-Time-Bidding gefährdet.

Auslöser des Urteils war ein Verfahren der belgischen Datenschutzbehörde gegen IAB Europe, das mit seinem TC String die Präferenzen von Internetnutzern erfasst und in einer strukturierten Zeichenfolge weitergibt. Dieses weit verbreitete Tool spielt eine zentrale Rolle im Ökosystem des Real Time Bidding (RTB), das die Auslieferung personalisierter Werbung ermöglicht. Da die belgische Datenschutzbehörde in dieser Praxis einen Verstoß gegen den Datenschutz sah, verhängte sie eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro gegen IAB Europe und forderte die Vorlage eines Aktionsplans zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. IAB Europe legte bei den europäischen Instanzen Berufung ein.

Hielke Hijmans, Vorsitzender der Prozesskammer der belgischen Datenschutzbehörde, begrüßte das Urteil und betonte dessen positive Auswirkungen für alle Betroffenen in der Europäischen Union. Die Klärung dieser Schlüsselbegriffe der DSGVO durch den EuGH sei ein wichtiger Schritt für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer und werde voraussichtlich zu einer strengeren Überwachung der Praktiken im Bereich der Online-Werbung führen.

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Aber auch von der Gegenseite kommen positive Töne: Das Urteil des EuGH biete wichtige Klarstellungen zur Rolle des IAB Europe im Rahmen des Transparency and Consent Framework (TCF). Es zeige, dass das IAB Europe nur für die Verarbeitung der TC-Strings verantwortlich sei – nicht aber für die Weiterverarbeitung aller personenbezogenen Daten für die Zwecke des TCF (digitale Werbung, Content-Personalisierung etc.).

Die erforderlichen Anpassungen des TCF, die sich aus der Einstufung des TC Strings als personenbezogene Daten ergeben, seien bereits im Rahmen eines Aktionsplans vorgeschlagen worden, den IAB Europe der Datenschutzbehörde im vergangenen Jahr vorgelegt habe und der von der Datenschutzbehörde validiert worden sei. Diese Änderungen wurden in Erwartung der Antworten des EuGH zurückgestellt, könnten aber schnell umgesetzt werden.

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