Fast eineinhalb Jahre nach Geltungsbeginn halten zwei Drittel der Unternehmen (67 Prozent) die neuen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mindestens zu großen Teilen ein. Dies geht aus einer Studie des Bitkom hervor.
Dabei hat allerdings erst ein Viertel (25 Prozent) die Umsetzung der DSGVO vollständig abgeschlossen. Weitere 24 Prozent haben die Verordnung teilweise umgesetzt, sechs Prozent stehen noch am Anfang. „Die Datenschutz-Grundverordnung trifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen hart“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Nach wie vor bestehen große Unsicherheiten bei der Auslegung der neuen Regeln. Eine vollständige Umsetzung der DSGVO scheint vielen Unternehmen unmöglich.“ Rechtsunsicherheit und ein schwer abzuschätzender Umsetzungsaufwand sind für jeweils zwei Drittel der Unternehmen (68 Prozent) die größten Herausforderungen. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) beklagt fehlende Umsetzungshilfen, gut ein Drittel (37 Prozent) sieht fehlendes Fachpersonal als größte Herausforderung.
DSGVO hat innovative Projekte verhindert
Am aufwändigsten ist es für Unternehmen, die mit der Umsetzung der DSGVO zumindest begonnen haben, die neuen Informations- und Dokumentationspflichten zu erfüllen. Fast alle Befragten (97 Prozent) bestätigen einen hohen Aufwand. Die Katalogisierung der Prozesse ist für 93 Prozent sehr aufwändig, 86 Prozent geben dies für ihr Vertragsmanagement an. Die sogenannten Privacy-by-Design-Anforderungen zu erfüllen, bedeutet für 84 Prozent viel Arbeit. Ähnlich viele (82 Prozent) kämpfen wegen der Datenschutz-Grundverordnung mit hohen Aufwänden für den Betrieb ihrer Webseiten.
Doch nicht nur der Aufwand ist hoch. Für viele haben die Datenschutzregeln auch enge Grenzen für Innovationen gesetzt. Jedes siebte Unternehmen (14 Prozent) sagt: In unserem Unternehmen sind neue, innovative Projekte aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung gescheitert. „Wir müssen die Datenschutzregeln so weiterentwickeln, dass der Schutz der Privatsphäre und die Entwicklung innovativer datengetriebener Geschäftsmodelle in Einklang gebracht werden können. Datenschutz sollte kein lästiger Bremsklotz, sondern Leitplanke mit Orientierungsfunktion für datenbasierte Dienste sein“, so Dehmel.
Nahezu alle Unternehmen (98 Prozent) fordern Nachbesserungen der DSGVO. Gleichzeitig sind fast ebenso viele (95 Prozent) der Meinung: Die DSGVO ist praktisch nicht komplett umsetzbar. Drei Viertel (74 Prozent) geben an, dass ihre Kunden genervt sind von zusätzlichen Infoblättern und Hinweisen. Drei von zehn Befragten (29 Prozent) finden, dass die DSGVO Innovationen innerhalb der EU verhindert. Und jedes sechste Unternehmen (16 Prozent)sagt sogar: Die DSGVO ist eine Gefahr für unser Geschäft. Demgegenüber stehen aber auch positiv Gestimmte. So sind fast zwei Drittel (64 Prozent) überzeugt, dass die DSGVO weltweit Maßstäbe für den Umgang mit Personendaten setzen wird. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) glaubt, die DSGVO wird zu einheitlicheren Wettbewerbsbedingungen in der EU führen. Und ein Viertel (25 Prozent) sieht in der Datenschutz-Grundverordnung Vorteile für das eigene Unternehmen.
Brexit bringt Unsicherheit für Datentransfers
Darüber hinaus sehen sich Unternehmen mit Datenschutzherausforderungen durch den anstehenden Brexit konfrontiert. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) lässt Personendaten von externen Dienstleistern im Ausland verarbeiten. Von diesen sind es wiederum 11 Prozent, die dies in Großbritannien erledigen lassen. Die Konsequenz: Die überwiegende Mehrheit (84 Prozent) derer, die derzeit Personendaten in Großbritannien verarbeiten lassen, wollen dies nach dem Brexit nicht mehr tun. Dehmel: „Nach dem Brexit dürfen personenbezogene Daten nicht mehr ohne Weiteres nach Großbritannien übermittelt werden. Ohne Brexit-Deal müssen viele betroffene Unternehmen ihre Prozesse umgehend anpassen und neu aufsetzen. Das kann sich unmittelbar auf den Geschäftserfolg auswirken und die Wirtschaft in Deutschland insgesamt empfindlich treffen.“ Um weiterhin einen freien Datenverkehr zu garantieren, müsste die EU aus Sicht des Bitkom einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss fassen. Im Falle des No-Deal-Szenarios würde solch ein Beschluss aber nicht rechtzeitig vorliegen.
Großteil kennt ePrivacy-Verordnung
Neben der Datenschutz-Grundverordnung müssen sich Unternehmen demnächst auf ein weiteres Regelwerk für den Datenschutz einstellen, die sogenannte ePrivacy-Verordnung. Diese Verordnung soll die DSGVO im Bereich der elektronischen Kommunikation ergänzen und wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Den meisten Unternehmen ist diese Verordnung ein Begriff. So haben 90 Prozent bereits von der ePrivacy-Verordnung gehört, davon haben sich wiederum acht von zehn Unternehmen (79 Prozent) schon mit der Thematik auseinandergesetzt.
Insgesamt steht die Wirtschaft der ePrivacy-Verordnung gespalten gegenüber. Drei Viertel (75 Prozent) derer, die sich bereits inhaltlich damit auseinandergesetzt haben, sagen: Die ePrivacy-Verordnung schafft einheitliche Wettbewerbsbedingungen für unterschiedliche Kommunikationsanbieter. Zwei Drittel (68 Prozent) meinen jedoch auch, dass die ePrivacy-Verordnung einen hohen Umsetzungsaufwand erzeugen wird. Ähnlich viele (63 Prozent) geben an, dass diese Verordnung zu neuen Unsicherheiten im Bereich des Datenschutzes führt. Und immerhin 21 Prozent meinen, dass die ePrivacy-Verordnung Innovationen verhindere.
Über die Studie
Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 503 für den Datenschutz verantwortliche Personen (Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, IT-Leiter) von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.