EU verhängt 200-Millionen-Strafe gegen Temu

Die Europäische Kommission verhängt gegen den Online-Marktplatz Temu eine Geldbuße von 200 Millionen Euro. Nach Auffassung der Behörde unterschätzte das Unternehmen die Risiken rechtswidriger Produkte auf seiner Plattform und verstieß damit gegen Vorgaben des Gesetzes über digitale Dienste (DSA).

Die Untersuchung der Europäischen Kommission stützte sich unter anderem auf Testkäufe, Unternehmensunterlagen, Informationen von Dritten sowie Daten europäischer Zoll- und Marktüberwachungsbehörden. Besonders kritisch fielen die Ergebnisse bei einzelnen Produktgruppen aus. Ein sehr hoher Anteil der untersuchten Ladegeräte bestand grundlegende Sicherheitsprüfungen nicht. Bei zahlreichen getesteten Babyspielzeugen stellten die Prüfer Sicherheitsmängel fest, darunter zu hohe Schadstoffwerte oder Kleinteile, die eine Erstickungsgefahr darstellen können.

Nach Ansicht der Kommission betrachtete Temu in seiner Risikobewertung vor allem allgemeine Risiken des Onlinehandels und ging zu wenig auf die Besonderheiten der eigenen Plattform ein. Zudem habe das Unternehmen nicht ausreichend untersucht, wie Funktionen wie Produktempfehlungen oder Programme mit angeschlossenen Influencern die Verbreitung problematischer Angebote begünstigen könnten.

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Mehr Druck auf große Marktplätze

Das Verfahren verdeutlicht die Anforderungen des Gesetzes über digitale Dienste. Sehr große Plattformen müssen nicht nur auf konkrete Verstöße reagieren, sondern Risiken frühzeitig erkennen, bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Kommission bezeichnet diese Risikobewertungen als zentralen Bestandteil des Regelwerks.

Die Ermittlungen gegen Temu laufen bereits seit Ende 2024. Im Oktober desselben Jahres leitete die Kommission ein förmliches Verfahren ein, im Juli 2025 folgten vorläufige Feststellungen. Mit dem nun erlassenen Nichteinhaltungsbeschluss hat die Behörde ihre Untersuchung zu den Risikobewertungspflichten abgeschlossen. Die Umsetzung der Auflagen wird jedoch weiterhin überwacht.

Temu muss bis zum 28. August 2026 einen Aktionsplan vorlegen, der die festgestellten Mängel beheben soll. Anschließend prüfen das Europäische Gremium für digitale Dienste und die Kommission die vorgeschlagenen Maßnahmen. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, können zusätzliche Zwangsgelder verhängt werden.

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