Einzelhandel kein Corona-Hotspot

Die Lage der stationären Geschäfte ist derzeit größtenteils recht verzweifelt. Nach der aktuellen Konjunkturumfrage des DIHK sind sieben Prozent akut von Insolvenz bedroht, bei 37 Prozent schmilzt das Eigenkapital. Die aktuelle Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März dürfte deshalb für weiteres Entsetzen sorgen, zumal der Handel laut einem aktuellen Gutachten kein Hochrisikogebiet für eine Übertragung ist.

In dem Gutachten wurde anhand von drei Untersuchungen (Befragung größerer Einzelhändler, Daten der BARMER Krankenkasse und Auswertung epidemiologischen Daten) gezeigt, dass im Handel zwischen Mitte März und Ende Oktober 2020 etwa 0,6 Prozent der Beschäftigten an dem Virus erkrankten und damit 0,2 Prozentpunkte weniger als in der Allgemeinbevölkerung. Dabei seien auch im ständig geöffneten Lebensmitteleinzelhandel keine Auffälligkeiten verzeichnet worden. Die Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führen dies auf die getroffenen Schutzmaßnahmen und den nur kurzen Kontakt mit einzelnen Kunden zurück. Zudem hätten alle befragten Unternehmen ein Corona-Management mit eigener Kontaktnachverfolgung genutzt.

Online-Steuer noch im Gespräch

Um dem stationären Handel unter die Arme zu greifen, wird immer wieder eine Zusatzabgabe für Onlinehändler ins Spiel gebracht. Zuletzt wünschte sich Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) im “Spiegel” eine höhere Besteuerung des eCommerce, um im Gegenzug klassische Geschäfte entlasten zu können. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) reagierte erwartungsgemäß verärgert, da dies die Aufbauer der krisen- und zukunftssicheren E-Commerce-Infrastruktur bestrafe und selbst die stationären Händler verunsichere. Schließlich ist die strikte Trennung zwischen On- und Offline inzwischen nur noch selten zu finden.

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Wochenend-Lockdown in Wien?

Doch auch in Österreich gibt es ungewöhnliche Vorschläge, obwohl dort Geschäfte größtenteils wieder öffnen dürfen. Der Wiener Gesundheitsstadtrat Hacker brachte einen “Wochenend-Lockdown” in Spiel, bei dem Läden und Gaststätten nur an vier oder fünf Tagen der Arbeitswoche aufsperren könnten. Wie das Austrian Council of Shopping Places treffend anmerkt, würde dies die Kundenströme allerdings sicher nicht entzerren und mit der geplanten Flexibilität der Öffnungszeiten zusätzlich für Verwirrung sorgen.

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