iPhone-NFC-Chip bald offen für Zahlungsdienstleister?

Der Bundestag hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf gegen Geldwäsche verabschiedet, der mit einer Zusatzklausel Apple in Bedrängnis bringen dürfte. Denn technische Infrastrukturen sollen künftig auch anderen Zahlungsdienstleistern zur Verfügung gestellt werden müssen – und zwar unverzüglich “gegen angemessenes Entgelt” sowie “unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen”.

Hiervon wäre der bislang rein von Apple Pay nutzbare NFC-Chip der aktuellen iPhones direkt betroffen. Falls der Gesetzentwurf auch noch den Bundesrat passiert, müsste Apple sein geschlossenes Ökosystem weiter öffnen und beispielsweise andere Mobile-Payment-Anbieter und bislang nicht an Apple Pay angeschlossene Banken den NFC-Chip verwenden lassen.

Apple ist von der Entwicklung logischerweise wenig begeistert und argumentiert damit, dass die Sicherheit und der Datenschutz auf iPhones durch eine solche Öffnungsklausel gefährdet sei. Mehrere Bundestagsabgeordnete berichteten, dass sowohl der Konzern als auch die US-Botschaft massiven Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess ausgeübt hätten, was zumindest die Botschaft inzwischen als “völlig falsch” zurückwies.

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