Der Bundestag hat neue Vorgaben für Verbraucherkredite beschlossen und dabei festgelegt, wann Zahlungsarten als Kredit gelten. Der Rechnungskauf fällt dabei in vielen Fällen weiterhin nicht unter die strengeren Kreditvorgaben.

Mit der Reform wird die Abgrenzung zwischen klassischen Kreditangeboten und gängigen Zahlungsarten klarer gefasst. In einer strengeren Auslegung wären für den Rechnungskauf zusätzliche regulatorische Anforderungen angefallen. Händler hätten dann etwa Bonitätsprüfungen durchführen und erweiterte Informationspflichten erfüllen müssen.
Die nun beschlossene Regelung begrenzt diese Pflichten stärker auf klassische Kreditmodelle. Dazu zählen insbesondere Finanzierungen mit längeren Zahlungszielen oder Ratenkäufe. Für den Rechnungskauf bleibt der bestehende Rahmen damit in weiten Teilen erhalten.
Der Rechnungskauf gehört im deutschen Onlinehandel zu den etablierten Zahlungsarten. Kunden zahlen erst nach Erhalt der Ware, was die Hürde im Bezahlprozess senkt. Eine umfassende Einstufung als Kredit hätte daher direkte Auswirkungen auf Abläufe im Checkout gehabt und den Prozess komplexer gemacht.
Der bevh bewertet die Anpassung entsprechend positiv. Wie Alien Mulyk, Geschäftsführerin Public Affairs, erklärte, werde der Verbraucherschutz gestärkt, ohne die Abläufe im Onlinehandel unnötig zu erschweren. Gleichzeitig bleibe die Regelung näher an der ursprünglichen EU-Richtlinie.















