Die Europäische Kommission will Vorschriften vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit steigern. Ein neues Maßnahmenpaket soll Bürokratie abbauen und Investitionen erleichtern, insbesondere für mittelständische Unternehmen.

Die Kommission strebt an, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25 % zu senken, für mittelständische Betriebe sogar um 35 %. Dies soll durch eine gezielte Reduzierung von Berichtspflichten und eine Vereinfachung regulatorischer Vorgaben erreicht werden. Erwartet werden jährliche Einsparungen in Höhe von 6,3 Milliarden Euro sowie zusätzliche Investitionen von bis zu 50 Milliarden Euro.
Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive) werden erheblich reduziert. Diese EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, umfassende Informationen über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken offenzulegen. Rund 80 % der bisher betroffenen Unternehmen sollen von den Pflichten ausgenommen werden. Zudem wird die Einführung bestimmter Berichtspflichten bis 2028 verschoben. Für Unternehmen, die weiterhin berichten müssen, werden die Anforderungen gestrafft und Meldeformulare um 70 % reduziert.
Neue Regeln für nachhaltige Lieferketten
Auch die Sorgfaltspflichten für Unternehmen werden überarbeitet. Diese Verpflichtungen, die durch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) geregelt werden, verlangen von Unternehmen, potenzielle Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu minimieren. Die Überprüfung von Lieferanten soll künftig nur noch alle fünf Jahre erfolgen, anstatt jährlich. Kleinere Betriebe werden von vielen Dokumentationspflichten entlastet. Gleichzeitig sollen einheitliche Standards für alle EU-Mitgliedstaaten geschaffen werden, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Anpassungen im CO2-Grenzausgleichssystem
Kleine Einführer, darunter viele mittelständische Unternehmen, werden von den CBAM-Verpflichtungen ausgenommen. Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM, Carbon Border Adjustment Mechanism) ist ein Mechanismus, der sicherstellen soll, dass importierte Waren die gleichen CO2-Kosten tragen wie in der EU produzierte Güter, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Durch die Einführung einer Schwelle von 50 Tonnen pro Jahr fallen 90 % der Einführer aus dem Anwendungsbereich heraus, während dennoch 99 % der Emissionen weiterhin erfasst bleiben.
Erweiterung von Investitionsprogrammen
InvestEU und andere EU-Finanzierungsprogramme sollen effizienter genutzt werden. InvestEU ist das zentrale Investitionsprogramm der EU, das Risikokapital für strategische Projekte bereitstellt, insbesondere in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Durch Umstrukturierungen könnten bis zu 50 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen mobilisiert werden. Ziel ist es, insbesondere nachhaltige und innovative Unternehmen zu fördern.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Vorschläge prüfen und verabschieden. Die Kommission drängt auf eine schnelle Umsetzung, insbesondere für die Verschiebung von Berichtspflichten. Nach Zustimmung der gesetzgebenden Organe treten die neuen Regelungen in Kraft und sollen Unternehmen in der EU entlasten.