Der Countdown läuft! Ist Ihr Kassensystem schon rechtskonform?

Die Frist zur Umsetzung der Kassensicherungsverordnung rückt näher: Bis zum 30. September 2020 müssen elektronische Kassensysteme zwingend mit einer TSE ausgerüstet sein. Was das für Händler jetzt bedeutet, erklärt Christian Jürs, Geschäftsführer bei ROQQIO, Anbieter von Kassensoftware.

Christian Jürs, Geschäftsführer bei ROQQIO

Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Kassensicherungsverordnung, die Manipulationen an elektronischen Kassen — und damit letztlich Steuerbetrug — erschweren soll. Denn: Dem deutschen Fiskus sollen jährlich rund 10 Milliarden Euro durch Betrügereien an der Ladenkasse verloren gehen.

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Um nachträgliche Veränderungen oder die Löschung von Daten zu verhindern, müssen Kassensysteme künftig u. a. mit einer speziellen technischen Sicherungseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Bereits im vergangenen Jahr war allerdings abzusehen, dass zum Stichtag im Januar noch keine zertifizierte TSE am Markt erhältlich sein würde – weder für Hersteller und Händler, die sie im Laden nutzen sollen, noch für Hard- und Softwareanbieter, die ihre Kassenlösungen entsprechend aufrüsten und updaten müssen.

Deshalb reagierten die Bund- und Länderfinanzverwaltungen und legten eine sogenannte Nichtbeanstandungsregelung bis Ende September fest. Das bedeutet, dass bis dahin fehlende TSE nicht beanstandet werden. Dennoch muss ein Händler im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen können, dass er schon heute an einer Aufrüstung seiner Kassensysteme arbeitet.

Was genau ist eine technische Sicherungseinrichtung?

Die TSE setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  • einem Sicherheitsmodul, das gewährleistet, dass sämtliche Kasseneingaben protokolliert und nicht unbekannt verändert werden können
  • einem Speichermedium, das sämtliche Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vorhält
  • einer einheitlichen digitalen Schnittstelle, die eine reibungslose Übertragung von Daten gewährleistet, zum Beispiel im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt

Die TSE muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Eine solche Zertifizierung gilt üblicherweise fünf Jahre. Danach muss die TSE neu bewertet werden.

Zeit für Implementierung wird knapp

In den vergangenen Wochen ist die Umsetzung der Kassensicherungsverordnung aufgrund der Corona-Krise für viele Einzelhändler in den Hintergrund gerückt. Das ist verständlich, kann aber problematisch werden. Denn: Wer zum 30. September 2020 seine Kassen noch nicht aufgerüstet hat, darf ab dann nicht mehr kassieren. Der Händler müsste also schließen und Umsatzeinbußen verkraften. Das wäre fatal, erst recht angesichts der finanziellen Belastungen, mit denen sich viele als Folge des Corona-Lockdowns ohnehin schon konfrontiert sehen. Um dies sowie hohe Bußgelder zu vermeiden, ist eine zügige Umsetzung nun unerlässlich.

ROQQIO hat seine Kassensoftware um die erforderliche digitale Schnittstelle DSFinV-K 2.0 ergänzt. Diese dient der Übertragung von Daten, etwa im Zuge von Kassennachschauen, für die Überprüfung durch die Finanzbuchhaltung oder zum Zwecke der Archivierung.

Seit einigen Wochen sind nun auch die ersten TSE vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorübergehend zertifiziert. Unsere Kunden unterstützen wir bei der Aufrüstung mit zwei Arten von TSE: Zur Verfügung stehen ein Hardware-Modul in Form einer microSD-Karte sowie eine cloudbasierte TSE.

TSE: Hardware vs. Cloud-Lösung: Was ist die beste Wahl?

Für welche Lösung sich ein Einzelhändler entscheiden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab. Der Vorteil einer Cloud-Lösung liegt zum Beispiel darin, dass sie die Eingaben im Kassensystem ortsunabhängig aufzeichnet und elektronisch signiert. Daher ist eine solche TSE ideal für Händler, die zahlreiche Kassen oder Filialen betreiben und diese zentral und online verwalten. Die Umrüstung einzelner Kassen entfällt damit. Jede Kasse muss sich lediglich über einen speziellen TSE-Webservice anmelden, was den Aufwand und die Kosten deutlich reduziert.

Die TSE als Hardware-Modul ist optimal für Händler, die keine internetfähigen Kassen nutzen. Die Belegsignatur läuft, anders als in der Cloud, unabhängig von der Internetverbindung. Das Modul kann als microSD-Karte und über Adapter auch problemlos als SD-Karte oder USB-Stick genutzt werden.

Zügig umsetzen, rechtskonform kassieren

Der Aufwand der Umrüstung unterscheidet sich von Händler zu Händler und ist u. a. abhängig von der Anzahl der Kassensysteme, der vorhandenen Hardware und etwaigen Updates der laufenden Kassensoftware. Generell gilt: Die Zeit wird knapp. Damit die Kassen zum Stichtag rechtskonform laufen, müssen Händler jetzt ihre Software updaten und eine Lösung wie das ROQQIO Fiskal-Bundle einsetzen.

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