Was dem stationären Handel 2020 bevorsteht

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Aufzeichnungsgeräten ist für den stationären Handel 2020 ebenso eine große Herausforderung wie die Abkündigung von Windows Mobile. Der westfälische Distributor QUAD GmbH erklärt, wie man den Problemen begegnet.

Bild: Freepik

Im Zuge der Digitalisierung des Handels hat das Bundeskabinett bereits 2016 das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Basisaufzeichnungen beschlossen. Es bestimmt, dass alle Zahlstellen an eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) angeschlossen werden müssen. Zudem besteht die Pflicht zum Bondruck sowie zur Registrierung jeder Kasse beim Finanzamt. Ziel dieses Gesetzes ist es, nicht nur die manipulationssichere Erfassung und Speicherung aller Vorgänge zu gewährleisten, sondern den Finanzbehörden auch mehr Möglichkeiten zu geben, unangemeldete Kontrollen vor Ort durchzuführen (Kassennachschau).

„Die neue Regelung betrifft alle Branchen in Handel und Gastronomie. Von großen Filial-Unternehmen über kleine Marktbeschicker bis hin zum Eiswagen sind alle verpflichtet, ihre Kassen mit einer zertifizierten TSE auszurüsten, die alle Daten und Vorgänge manipulationssicher verschlüsselt“, erklärt Karsten Hinners, Vertriebsleiter bei QUAD. Das Unternehmen ist seit bald 30 Jahren als Distributor für Kassen- und Barcodetechnologie am Markt und wird von seinen Kunden als kompetenter Berater geschätzt.

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„Ausnahmen gibt es dabei eigentlich keine. Man darf aber nicht übersehen, dass die Regelung nur für elektronische Registrierkassen gilt. Offene Ladenkassen sind nicht betroffen.“ Ebenfalls muss beachtet werden, dass es auch weiterhin keine Kassenpflicht in Deutschland gibt – eine Belegaufzeichnungspflicht aber sehr wohl. Ohne Kasse müssen alle Belege manipulationssicher von Hand erfasst werden, wodurch eine offene Ladenkasse in der Realität kaum noch umsetzbar scheint.

Das Problem mit der TSE

Bei der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), die an die Kasse angeschlossen werden muss, handelt es sich um ein Stück Hardware, das in der Kasse fest verbaut oder am USB-Anschluss angesteckt wird. Alternativ sind auch Cloudlösungen angedacht, bei denen alle Vorgänge an einen Anbieter im Internet gesendet werden, der die Daten dann manipulationssicher verschlüsselt. Hierfür ist eine ständige Internetverbindung nötig. Die TSE wird vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) zertifiziert und besteht aus drei Bestandteilen: Ein Sicherheitsmodul, das gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können; ein Speichermedium, das die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufbewahrt; eine einheitliche digitale Schnittstelle, die eine reibungslose Datenübertragung für Prüfungszwecke gewährleistet. Aktuelle PC-Kassensysteme bieten schon heute alle Voraussetzungen zur Nachrüstung auf TSE.

QUAD verfügt über direkten Kontakt zu den Hardware-Produzenten und hat auch Zugriff auf deren Entwicklungs- und Support-Knowhow. Erste Hersteller und Anbieter einer TSE-Lösung sind dem Unternehmen bereits bekannt. Da allerdings eine endgültige Zertifizierung von keinem Hersteller vor Frühjahr 2020 erwartet wird, hat des BMi eine vorläufige Zertifizierung einiger Anbieter in Aussicht gestellt. Sobald es final zertifizierte TSEs gibt, wird QUAD diese unter www.quad.de/kasse2020 aufführen.

“Von großen Filial-Unternehmen über kleine Marktbeschicker bis hin zum Eiswagen sind alle verpflichtet, ihre Kassen mit einer zertifizierten TSE auszurüsten, die alle Daten und Vorgänge manipulationssicher verschlüsselt.” – Karsten Hinners, Vertriebsleiter bei QUAD

Zudem ist auch QUAD selbst an der Erarbeitung von Lösungen beteiligt, zum Beispiel bei den Toshiba-Kassensystemen T10 für preissensitive Kunden und der neuen TCx800-Baureihe für professionelle Retailer. „Alle Entwicklungen und Empfehlungen unseres Hauses fokussieren sich auf den optimalen Gegenwert der Investition“, führt Hinners aus. „Kassensysteme sind durch die neuen Fiskalvorgaben 2020 für den Unternehmenserfolg und die Unternehmenszukunft wichtiger als jemals zuvor – und bieten damit keinen Platz für Experimente.“

Windows Mobile 6.5 Abkündigung

Auch wenn Windows Mobile im privaten Gebrauch nie sehr beliebt war, wurde das Betriebssystem im professionellen Bereich bei mobilen Datenerfassungsgeräte umso erfolgreicher platziert. Grund hierfür war der längere Lebenszyklus der Windows-Devices: Diese konnten problemlos bis zu acht Jahre lang eingesetzt werden, während bei Konkurrent Android die Hardwareplattformen maximal zwei Hauptversionen zuließen und Google nach drei Jahren die Unterstützung einer Version einstellt. Zudem ist die Supportdauer auch von den Hardware-Herstellern abhängig, da diese das Standard-Android anpassen und so selbst für Sicherheitsupdates sorgen müssen. Daher waren Android-Geräte bisher selten länger als vier Jahre einsetzbar. Apple Lösungen wiederum sind nur mit hohem Aufwand für den harten Lagereinsatz umzurüsten.

 Nun stellt Microsoft jedoch den Support für Windows Mobile zum Januar 2020 ein, was viele Händler vor die Wahl stellt, mit Sicherheitslücken in den nicht mehr unterstützten Devices zu arbeiten oder sich neue anzuschaffen. „Wir empfehlen Mobilcomputer von Honeywell“, erklärt Hinners. „Diese basieren auf der Mobility-Edge-Technologie des Herstellers, die Android bis einschließlich Version 11 unterstützt. Weiterhin versichert Honeywell, nach dem Support-Ende von Android 11 zwei Jahre lang weiter Sicherheitsupdates zu liefern.“ Zudem kann jede Mobility-Edge-Lösung auch auf allen anderen MDE-Modellen, welche der Mobility Edge-Plattform angehören, installiert werden.

 Bei der Suche nach dem passenden Nachfolgeprodukt unterstützt QUAD seine Kunden mit einem eigenen Beratungsteam, welches bei der Umstellung auf das neue Betriebssystem nicht nur wichtige Tipps gibt, sondern auch bei der Erarbeitung der passenden Lösung unterstützt. „Wir bedienen uns dabei geschulter Entwickler, die wir direkt vom Hersteller für QUAD gewinnen konnten und die über das nötige Wissen verfügen“, so Hinners.

Dieser Artikel erschien zuerst im Kompendium „ONLINE und STATIONÄR“. Laden Sie sich das komplette Heft hier herunter.

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