Laut Koalitionsvertrag 2025 soll der Zahlungsverkehr in Deutschland neu geregelt werden. Geplant ist eine grundsätzliche Pflicht, sowohl Bargeld als auch mindestens eine digitale Zahlungsoption bereitzustellen. Damit reagiert die Regierung auf wachsende Kritik an Geschäften, die Kartenzahlungen einschränken oder ganz ausschließen.

Die Maßnahme soll die Wahlfreiheit der Kunden rechtlich absichern und Situationen vermeiden, in denen Menschen ohne Bargeld benachteiligt sind. Besonders betroffen sein dürften öffentlich zugängliche Verkaufsstellen und Dienstleistungsangebote.
Für Händler bedeutet das: Wer Zahlungen annimmt, muss künftig in der Regel auch eine bargeldlose Option ermöglichen – etwa Girokarte, Kreditkarte oder mobile Bezahlverfahren. Die Pflicht soll schriftlich kenntlich gemacht werden und kann je nach Branche oder technischer Infrastruktur mit Ausnahmen verbunden sein.
Parallel dazu plant die Koalition strengere Transparenz- und Dokumentationspflichten für Zahlungsdienstleister sowie eine bessere steuerliche Nachvollziehbarkeit digitaler Zahlungen. Damit sollen Missbrauch und Intransparenz reduziert werden.