Gesundheitsamt gibt Daten von Patienten an die Polizei weiter

In den vergangenen Tagen wurden von einigen Baden-Württembergischen Gesundheitsämtern personenbezogene Daten inkl. Klarnamen und Wohnort (Location) an die zuständigen Polizeibehörden weitergeleitet. Dies berichten unter anderem die “Badener Neuesten Nachrichten” und weitere lokale Medien. Für die Location-Based Marketing Association (LBMA e.V.) handelt es sich dabei um einen klaren Missbrauch von Location-Daten.

Mit der Initiative “Wachsam bleiben – Missbrauch von Location-Daten stoppen” stellt sich die Location Based Marketing Association (LBMA e.V.) gegen die Missachtung freiheitlicher Grundrechte bei der Datennutzung.

Sowohl der Landesdatenschützer Stefan Brink als auch das Sozialministerium von Baden-Württemberg kritisierten das vom Innenministerium gerechtfertigte Vorgehen bereits. Kein Wunder: Bei den übermittelten Daten handelt es sich nicht um konkrete Verdachtsfälle von Personen, die eine Quarantäne wegen Covid-19-Verdachts missachten. Stattdessen werden pauschal alle erfassten Personen als „Gefährder“ eingestuft.

Eine solche Stigmatisierung und der damit einhergehende Verlust der Persönlichkeitsrechte entbehrt jeder Rechtsgrundlage und ebnet den Weg für Willkür des Staats gegen die Bevölkerung. Hier ist klar eine Grenze überschritten worden, welche in einem Rechtsstaat niemals überschritten werden darf. Auch nicht während einer Pandemie.

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Carsten Szameitat, Vorsitzender der LBMA e.V.