Europäische Kommission geht gegen Temu vor

Die Europäische Kommission hat ein formelles Untersuchungsverfahren gegen das Online-Handelsportal Temu eingeleitet, um mögliche Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) zu prüfen. Die Untersuchung folgt einer vorläufigen Analyse und befasst sich insbesondere mit dem Verkauf illegaler Produkte, dem Suchtpotenzial des Dienstes und dem Zugriff auf Daten für Forschungszwecke.

Temu-Kundin beim Shoppen
(Bild: Temu)

Im Mai 2024 wurde Temu als “Very Large Online Platform” (VLOP) eingestuft und muss daher die strengsten Vorschriften des DSA erfüllen. Zentrales Element der Ermittlungen ist die Frage, ob Temu ausreichende Maßnahmen implementiert hat, um den Verkauf nicht konformer Produkte innerhalb der EU zu unterbinden. Dabei wird besonders darauf geachtet, ob die Plattform wirksam verhindert, dass Händler, die bereits wegen des Verkaufs nicht zugelassener Waren aufgefallen sind, erneut auf der Plattform aktiv werden können.

Ein weiterer kritischer Punkt ist das Suchtpotenzial der Plattform, das durch spielerische Belohnungsprogramme gefördert werden könnte. Die Kommission fordert von Temu den Nachweis, dass Strategien zur Minderung dieser Risiken existieren, um die physische und psychische Gesundheit der Nutzer zu schützen. Außerdem steht die Art und Weise, wie Temu Inhalte und Produkte den Nutzern empfiehlt, auf dem Prüfstand. Die Plattform muss offenlegen, welche Hauptparameter in den Empfehlungsalgorithmen verwendet werden und den Nutzern eine Alternative bieten, die nicht auf Profilierung basiert.

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Im Rahmen der Untersuchung wird auch überprüft, ob Temu den Forschern gemäß den DSA-Vorschriften Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten gewährt. Dies ist ein wichtiger Aspekt für die Gewährleistung von Transparenz und Regelkonformität.

Temu könnten erhebliche rechtliche Konsequenzen drohen, falls die Untersuchungen Verstöße gegen die Artikel 27, 34, 35, 38 und 40 des DSA bestätigen. Obwohl die Einleitung des Verfahrens keine Vorverurteilung darstellt, ermöglicht sie der Kommission, weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, einschließlich einer möglichen Feststellung von Nichteinhaltung.

Das Verfahren hat keinen festgelegten zeitlichen Rahmen und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Kooperationsbereitschaft von Temu, die Komplexität des Falles und die Wahrung der Verteidigungsrechte. Die Einleitung des Verfahrens präjudiziert weder dessen Ausgang noch schließt sie weitere Maßnahmen der Kommission oder nationaler Verbraucherschutzbehörden aus.

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