Die EU hat final eine umfassende Reform der Mehrwertsteuer (VAT) beschlossen, um die Steuerregeln an die Digitalisierung anzupassen. Die neuen Vorgaben sollen den Wettbewerb stärken, Steuerbetrug eindämmen und bürokratische Hürden für Unternehmen senken.

Mit der neuen Gesetzgebung, die eine Richtlinie, eine Verordnung und eine Durchführungsverordnung umfasst, werden drei zentrale Bereiche des Mehrwertsteuersystems verändert. Ab 2030 wird die Mehrwertsteuer-Meldung für Unternehmen, die grenzüberschreitend innerhalb der EU Geschäfte tätigen, komplett digitalisiert. Damit entfällt die bisherige papierbasierte Berichterstattung.
Zudem werden Online-Plattformen in die Pflicht genommen, in bestimmten Fällen selbst die Mehrwertsteuer auf kurzfristige Unterkünfte und Fahrdienstleistungen abzuführen, wenn die einzelnen Anbieter nicht selbst mehrwertsteuerpflichtig sind. Dies soll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen und Wettbewerbsverzerrungen verringern.
Ein weiterer Bestandteil der Reform ist die Erweiterung und Verbesserung der bestehenden digitalen One-Stop-Shop-Verfahren. Diese ermöglichen es Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten tätig sind, ihre Mehrwertsteuer zentral zu erklären, anstatt sich in jedem einzelnen Mitgliedsstaat registrieren zu müssen. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
Die neuen Regelungen treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Während die Verordnungen direkt gelten, muss die Richtlinie noch in nationales Recht übertragen werden. Die Reform basiert auf einem Vorschlag der EU-Kommission vom Dezember 2022, der unter anderem auch neue Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden in der digitalen Wirtschaft vorsieht.