Laut einer Entscheidung des US-Bezirksgerichts in Virginia hat Google mit seiner Werbetechnologie „monopolartige Macht“ aufgebaut, insbesondere im Bereich der digitalen Anzeigenvermittlung zwischen Website-Betreibern und Werbetreibenden. Die Richterin Leonie Brinkema bestätigte damit zentrale Vorwürfe des US-Justizministeriums und stellte fest, dass Google durch die enge Verknüpfung seiner Systeme gezielt Wettbewerb ausgeschaltet habe.

Konkret geht es um den sogenannten „Ad Tech Stack“, ein Technologiepaket im Wert von rund 31 Milliarden US-Dollar, das automatisiert steuert, welche Bannerwerbung wo im Internet ausgespielt wird. Google kontrolliert dabei sowohl die Plattformen für Werbetreibende als auch die für Publisher – ein doppelter Interessenkonflikt, der laut Gericht wettbewerbsfeindlich ausgenutzt wurde.
Google selbst wies die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen betonte, dass seine Werbetechnologie von vielen genutzt werde, weil sie effektiv und kostengünstig sei, nicht weil es keine Alternativen gebe. Gleichzeitig kritisierte Google die Argumentation des Justizministeriums als innovationsfeindlich und warnt vor steigenden Werbekosten für kleine Unternehmen.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nur teilweise. Zwar wies es die Behauptung zurück, dass Googles Werbenetzwerke per se wettbewerbswidrig seien, und sah auch in der Übernahme von DoubleClick keinen Verstoß. In einem zentralen Punkt jedoch stimmte es den Klägern zu: Durch die technische Verknüpfung seiner Plattformen für Werbetreibende und Website-Betreiber habe Google Konkurrenten systematisch benachteiligt, mit klaren Nachteilen für den Wettbewerb, Verlage und letztlich auch Nutzer offener Internetangebote.
Zerschlagung unwahrscheinlich, Eingriffe möglich
Das Urteil ist bereits die dritte gerichtliche Entscheidung innerhalb weniger Monate, die Google wettbewerbswidriges Verhalten attestiert. In Kombination mit früheren Verfahren – etwa zum App-Store-Monopol – erhöht sich der Druck auf den Konzern erheblich. Welche Folgen sich daraus ergeben, ist jedoch noch offen. Da das Gericht nicht allen Punkten der Klage stattgegeben hat, dürften drastische Maßnahmen wie eine Zerschlagung rechtlich schwer durchsetzbar sein. Wahrscheinlicher sind sogenannte Verhaltensauflagen: Das könnte Google zwingen, bestimmte Geschäftspraktiken einzustellen oder Preismodelle zu verändern – mit potenziellen Auswirkungen auf große Teile der digitalen Werbewirtschaft.
Beobachter sehen in dem Urteil einen möglichen Wendepunkt im Umgang mit der Marktmacht großer Tech-Konzerne. Es könnte nicht nur die US-amerikanische Wettbewerbspolitik beeinflussen, sondern auch internationale Regulierungsbehörden in ihrer Haltung gegenüber Google und anderen Plattformunternehmen bestärken.