Die EU-Kommission hat neue Maßnahmen angekündigt, um Risiken aus der Einfuhr geringwertiger Waren über Online-Marktplätze zu bekämpfen. Mit dem vorgestellten Instrumentarium sollen Sicherheit, Nachhaltigkeit und faire Wettbewerbsbedingungen im elektronischen Handel gewährleistet werden.

Die aktuelle Mitteilung legt verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Zoll, Handel, Verbraucherschutz sowie digitale Dienste und Märkte dar. Hintergrund ist der stetige Anstieg von Importen geringwertiger Sendungen. Dieser birgt mehrere Probleme: Zum einen besteht die Gefahr, dass schädliche und nicht konforme Produkte in den europäischen Markt gelangen, was auch den Wettbewerb verzerrt. Europäische Händler, die die strengen EU-Standards einhalten, können durch unlautere Praktiken und den Verkauf nachgeahmter Waren geschädigt werden. Zum anderen wirken sich die gestiegenen Versandzahlen negativ auf Umwelt und Klima aus.
Als Reaktion darauf schlägt die Kommission umfassende Reformen vor. Im Bereich Zoll und Handel sieht man beispielsweise die Abschaffung der Zollbefreiung für Pakete mit geringem Wert unter 150 EUR vor. Zusätzlich sollen die Kontrollkapazitäten durch verbesserte Datenverarbeitung und Risikobewertungen gestärkt werden. Weitere Überlegungen umfassen die Einführung diskriminierungsfreier Bearbeitungsgebühren, um die Kosten für die Überwachung der Einhaltung der EU-Vorschriften bei Milliarden von Sendungen zu senken.
Digitaler Produktpass und KI-Tools
Gezielte Maßnahmen für eingeführte Waren stehen ebenso auf der Agenda. Hierzu zählen koordinierte Kontrollen durch Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie erste umfassende Produktsicherheitsprüfungen („Sweep“). Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in fortlaufende Risikoanalysen einfließen und die Kontrollen bei hohen Verstoßquoten systematisch verstärken. Parallel dazu werden auch digitale Instrumente wie der digitale Produktpass und neue KI-Tools zur Erkennung potenziell nicht konformer Produkte eingesetzt, um die Überwachung im elektronischen Handel weiter zu verbessern.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz der Verbraucher. Neben der Betonung bestehender Regelungen – wie der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit und der Zusammenarbeit im Verbraucherschutz – sollen Maßnahmen zur Aufklärung über Verbraucherrechte und Risiken etabliert werden. Auch der Umweltschutz wird berücksichtigt, unter anderem durch den ersten Aktionsplan zur Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und gezielte Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie.
Darüber hinaus betont die Kommission die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit, etwa durch Schulungsmaßnahmen zu EU-Produktsicherheitsvorschriften und die Analyse von Dumpingpraktiken. Die Mitgliedstaaten sowie die beiden gesetzgebenden Organe werden aufgerufen, gemeinsam an der Umsetzung dieser Maßnahmen zu arbeiten. In diesem Kontext wurde auch eine koordinierte Maßnahme gegen das Unternehmen Shein bekanntgegeben.
Innerhalb eines Jahres will die Kommission die Wirkung der neuen Maßnahmen evaluieren und einen Bericht veröffentlichen. Auf Basis der Ergebnisse wird geprüft, ob die bestehenden Rahmenbedingungen ausreichend sind oder ob weitere Schritte erforderlich werden, um die Umsetzung und Durchsetzung der EU-Vorschriften zu optimieren.