Amazon stoppt Lieferungen in Frankreich

Amazon steht sowohl in den USA als auch in Frankreich unter Kritik, weil es seine Mitarbeiter nicht ausreichend vor der Ansteckung mit Covid-19 schützen würde. Ein französisches Gericht hat dem Unternehmen nun untersagt, etwas anderes als Hygiene- und Medizinprodukte und Lebensmittel auszuliefern. Amazon reagiert prompt – und stoppt in Frankreich erst einmal alle Logistikaktivitäten.

In dem Gerichtsurteil, gegen das der Konzern Berufung einlegen möchte, wird er zu einer Risikobewertung aller seiner Lager aufgefordert, um anschließend die notwendigen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Geklagt hatte eine Gewerkschaft, die die Bedingungen vor Ort kritisierte, da die Lager nicht die gesetzlich geforderten Schutzmaßnahmen ermöglichten. Amazon selbst geht davon aus, dass es bereits recht stark in die Sicherheit seiner Angestellten investiert hat.

Allein an die französischen Standorte habe man in den vergangenen vier Wochen beispielsweise 127.000 Packungen Desinfektionstücher, 1,5 Millionen Schutzmasken und 27.000 Liter Hand-Desinfektionsmittel geliefert. Zudem wären Temperaturmessungen und Social Distance-Maßnahmen eingeführt und die Hausmeisterteams für eine gründlichere Reinigung verdreifacht worden.

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Eine Million Bußgeld täglich

Da bei Zuwiderhandlungen gegen den Gerichtsbeschluss ein Bußgeld von einer Million Euro täglich droht, hat Amazon erst einmal alle seine französischen Logistikzentren stillgelegt und die Mitarbeiter bezahlt nach Hause geschickt. Wann die Zentren wieder öffnen, ist derzeit unklar. In einem Interview mit dem Radiosender RTL begründete der Amazon Frankreich-Chef den Schritt auch mit der unklaren Definition, was ein Hygiene- bzw. medizinisches Produkt sei. Er wisse nicht, ob Nagelknipser oder Kondome dazu gehören – und der Versand dieser Waren somit die Millionenstrafe nach sich ziehen könnten.

US-Kritik

In den USA wurden derweil einzelne Mitarbeiter entlassen, die Kritik an den Corona-Maßnahmen von Amazon äußerten. Offiziell war zumindest der Inhalt der Meinungsäußerungen aber nicht der Grund: Einer habe ausgerechnet selbst gegen die getroffenen Maßnahmen verstoßen, andere hätten gegen Klauseln in ihrem Vertrag verstoßen.