Die chinesische Plattform für Gesundheitsdienste Ping An Good Doctor hat eine Mini-Klinik vorgestellt, die ohne Personal auskommt. Sie bietet neben gesundheitlicher Beratung rund um die Uhr auch eine Medikamentenausgabe.
Die in Wuzhen aufgestellte „One-minute Clinic“ besteht aus zwei Modulen, die in etwa die Größe einer Telefonzelle haben. In einem der Module, dem „Independent Advisory Room”, befindet sich ein Display, über das Nutzer mit einem virtuellen Doktor kommunizieren können. Dieser bezieht sein Wissen aus der Cloud und erstellt „erste diagnostische Vorschläge“, wie es das Unternehmen formuliert. Entwickelt wurde die Künstliche Intelligenz laut Unternehmensangaben von 200 KI-Experten, die sie mit Daten aus über 300 Millionen Arztbesuchen trainierten. Der virtuelle Doktor sei so in der Lage, über 2.000 gängige Erkrankungen zu diagnostizieren. Die Diagnosen werden von Ärzten in einem Backoffice überprüft. Der virtuelle Doktor kann auch Rezepte für Medikamente ausstellen.
Diese lassen sich anschließend am zweiten Modul einlösen, dem „Smart Medicine Cabinet“. Dieses beherbergt etwa 100 gängige Medikamente. Zusätzliche Mittel können online über die Ping An Good Doctor-App bestellt werden. Sie sollen dann innerhalb einer Stunde von einer nahegelegenen Apotheke geliefert werden. Während eines einwöchigen Testlaufs konnte die Klinik bis zu 100 Besucher pro Tag bedienen.
Überforderte Gesundheitsversorgung in China
Ping An plant, bis Ende des Jahres 1.000 Einheiten der „One-minute Clinic“ im Einsatz zu haben. Dabei möchte sich das Unternehmen auf Apotheken, Schulen, Marktplätze, Autobahnraststätten und andere öffentlich zugängliche Bereiche in Städten konzentrieren. Zusammen mit über 3.100 Krankenhäusern, die Ping An betreibt, sowie mehr als 60.000 Kliniken soll die Mini-Praxis die Gesundheitsversorgung in Chinas boomenden Großstädten sicherstellen.
Einer Studie aus dem Jahr 2016 zufolge warten Chinesen im Schnitt drei Stunden beim Arzt, bevor sie eine Diagnose erhalten. Diese zu erstellen dauere jedoch meist nicht länger als acht Minuten.