Beim Kauf über internationale Onlineplattformen geraten viele Verbraucher in der EU ins Hintertreffen. Mit einer aktuellen Entschließung fordert der Bundesrat nun wirksame Maßnahmen auf europäischer Ebene, um Missstände beim Handel mit Drittstaaten gezielt zu bekämpfen und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Künftig sollen Onlinehändler aus Drittstaaten stärker kontrolliert und mit EU-Anbietern gleichgestellt werden. Der Bundesrat schlägt vor, Plattformbetreiber haftbar zu machen, wenn über ihre Seiten unsichere oder rechtswidrige Produkte vertrieben werden – es sei denn, sie können einen verantwortlichen Akteur innerhalb der EU benennen. Im Zweifel soll sogar eine temporäre Sperrung der Plattform möglich sein, bis Verstöße beseitigt und Forderungen beglichen sind.
Verbraucher sollen künftig schon vor Vertragsschluss klar erkennen können, wo ein Anbieter sitzt, welche Rücksendeadresse gilt und ob zusätzliche Kosten wie Zollgebühren anfallen. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, sich auf EU-Ebene für verbindlichere Informationspflichten einzusetzen – möglicherweise durch eine Verschärfung der Verbraucherrechte-Richtlinie.
Zollfreigrenze und Kontrollen auf dem Prüfstand
Ein weiterer zentraler Punkt: die Zollfreigrenze. Der Bundesrat plädiert für eine vorgezogene Abschaffung dieser Ausnahme bei Importen aus Nicht-EU-Ländern. Gleichzeitig sollen risikobasierte Kontrollen gestärkt werden – etwa bei Produkten aus Regionen mit auffälligem Sicherheitsprofil. Ziel ist es, gefährliche Waren gezielt abzufangen, ohne unnötig seriöse Anbieter zu belasten.
Um diese Maßnahmen umsetzen zu können, sollen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden besser ausgestattet werden – auch durch digitale Prozesse und internationale Kooperationen. Dabei rückt der gesamte Onlinehandel verstärkt in den Fokus der Marktüberwachung, die bisher vor allem auf den stationären Handel ausgerichtet war.













