EU reformiert Zollsystem: Neues Datenportal und gemeinsame Behörde geplant

Die EU-Staaten haben sich auf zentrale Punkte einer umfassenden Zollreform geeinigt. Mit der geplanten Einführung einer neuen Datenplattform und einer gemeinsamen Zollbehörde will der Rat der Europäischen Union den Herausforderungen durch E-Commerce, Krisen und komplexere Warenströme begegnen.

Die Zollbehörden der EU sollen in Zukunft besser auf wachsende Warenmengen, neue Risiken und globale Veränderungen reagieren können. Am 8. Juli 2025 einigte sich der Rat auf ein Verhandlungsmandat für eine weitreichende Reform, mit der das Zollsystem effizienter, digitaler und sicherer werden soll. Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über zentrale Elemente wie die neue Zollbehörde und ein EU-weites Datenportal können damit beginnen.

Kernstück der Reform ist die Einführung eines zentralen EU-Zolldatenportals. Über diese Plattform sollen Unternehmen künftig ihre Zollinformationen nur noch einmalig eingeben und auch für mehrere Lieferungen gleichzeitig verwenden können. Das spart Zeit und reduziert Fehler. Gleichzeitig erhalten alle nationalen Behörden Zugriff auf dieselben Echtzeitdaten, was gemeinsame Risikoanalysen und einheitlichere Kontrollen erleichtert.

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Gemeinsame Zollbehörde für Risiko- und Krisenmanagement

Geplant ist zudem eine neue EU-Zollbehörde mit dezentraler Struktur. Diese soll die Risikoüberwachung koordinieren, das Krisenmanagement unterstützen und das Datenportal betreiben. Die Behörde soll den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten helfen, bei Bedarf abgestimmt zu handeln – etwa bei mangelhaften Importen, Produktfälschungen oder sicherheitsrelevanten Vorfällen.

Für besonders transparente Unternehmen mit hoher Datenqualität soll es vereinfachte Zollverfahren geben. Diese sogenannten „Trust and Check Traders“ könnten ihre Waren künftig ohne aktive Zollkontrolle in die EU einführen. Die bestehende AEO-Regelung (zugelassene Wirtschaftsbeteiligte), die bereits von zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen genutzt wird, bleibt erhalten und soll weiterentwickelt werden.

Neuer Abwicklungsbeitrag für Kleinsendungen

Ein weiterer Punkt der Reform ist die Einführung einer Bearbeitungsgebühr auf kleine Sendungen aus dem Onlinehandel, die von außerhalb der EU stammen. Ziel ist es, den wachsenden Aufwand bei der Kontrolle dieser Lieferungen abzufangen.

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