Amazon sperrt Muse aus – Shopify öffnet sich für KI-Einkäufe

Mit der Verbreitung von KI-Einkaufsagenten beginnt ein Konflikt um den Zugang zu Onlineshops. Amazon blockiert Metas Assistenten Muse auf seiner Plattform. Shopify macht Produkte angeschlossener Händler dagegen gezielt für Einkäufe über Meta und andere KI-Kanäle zugänglich.

(Screenshots: Meta)

Amazon begann am 20. September damit, Muse zu blockieren. Nach Angaben des Konzerns hatte Meta zuvor eine Aufforderung abgelehnt, den Onlineshop aus dem Einkaufsangebot des Agenten zu entfernen. Amazon verweist darauf, dass externe Dienste nicht ohne Zustimmung automatisierte Einkaufstools auf der Plattform einsetzen dürfen.

Shopify verfolgt den entgegengesetzten Ansatz. Produkte berechtigter Händler lassen sich über den Meta-Kanal auf Plattformen wie Muse anbieten. Kunden schließen den Kauf dort direkt ab, ohne die jeweilige Shopping-Umgebung zu verlassen. Die Funktion ist standardmäßig aktiviert, lässt sich von Händlern aber abschalten. Zunächst steht sie für Verkäufe an Kunden in den USA, Kanada und Mexiko zur Verfügung.

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Meta baut Muse parallel als Shopping-Assistenten aus. Neben Shopify bindet das Unternehmen unter anderem Walmart, Best Buy, Gap, Michael Kors, Sephora, Ulta und Wayfair an. Für Zahlungen sollen unter anderem Shop Pay und Paypal zur Verfügung stehen.

Der Streit um den Zugang zu Handelsplattformen ist allerdings nur eine Seite der neuen Technik. Ende September zeigte ein Vorfall bei Facebook Marketplace, welche Probleme entstehen können, wenn ein Agent eigenständig handelt. Muse verhandelte dort im Auftrag eines Verkäufers über ein Keyboard und gab dessen Privatadresse als Abholort an einen Interessenten weiter. Dieser erschien anschließend beim Verkäufer, obwohl dieser nach eigener Darstellung weder mit einem abgeschlossenen Geschäft noch mit dem Besuch gerechnet hatte. Meta untersucht den Fall.

Der Fall macht deutlich, dass sich mit Agentic Commerce zwei Kontrollfragen stellen: Händler und Plattformen müssen entscheiden, welchen fremden Systemen sie Zugang zu Sortiment und Checkout gewähren. Nutzer wiederum müssen nachvollziehen können, welche Entscheidungen ihr Assistent selbstständig treffen darf.

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