Ab dem 1. August 2025 gilt in Bayern ein neues Ladenschlussgesetz. Der Landtag hat beschlossen, die bisherigen bundesweiten Regelungen im Freistaat abzulösen. Für den Einzelhandel ergeben sich damit neue Möglichkeiten, vor allem im Hinblick auf spätere Öffnungszeiten unter der Woche.

Die gewohnten Rahmenbedingungen bleiben zunächst bestehen. Werktags dürfen Geschäfte weiterhin zwischen 6 und 20 Uhr öffnen. Auch bei verkaufsoffenen Sonntagen ändert sich nichts: Bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr sind möglich, etwa im Rahmen von Märkten oder Stadtfesten.
Neu ist jedoch, dass Kommunen künftig bis zu acht sogenannte Shoppingnächte pro Jahr erlauben können. Dabei dürfen Läden von Montag bis Samstag bis 24 Uhr geöffnet bleiben. Die Entscheidung liegt bei den Gemeinden, die dazu jeweils eine eigene Satzung verabschieden müssen. Zusätzlich dürfen Unternehmen bis zu vier eigene Abendverkäufe bis Mitternacht durchführen. Diese müssen lediglich 14 Tage vorab bei der Kommune angezeigt werden. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
Erstmals berücksichtigt das Gesetz auch neue Betriebsformen wie automatisierte Kleinstsupermärkte mit bis zu 150 Quadratmetern Fläche. Diese dürfen an Werktagen durchgehend geöffnet sein. An Sonn- und Feiertagen ist ein eingeschränkter Betrieb für mindestens acht Stunden zulässig, wenn die Gemeinde dem zustimmt. Voraussetzung ist ein übliches Warensortiment, das dem des Lebensmitteleinzelhandels entspricht.
Für Orte mit touristischer Prägung ergeben sich zusätzliche Ausnahmen. Gemeinden, die sich als Kur-, Wallfahrts- oder Ausflugsorte einstufen, dürfen an bis zu 40 Sonntagen im Jahr für jeweils acht Stunden öffnen. Verkauft werden dürfen regionaltypische Produkte sowie Sportartikel.
Auch Standorte mit besonderer Verkehrsanbindung erhalten eigene Regelungen. Der Flughafen Memmingen sowie Fernbusbahnhöfe wie der ZOB in München fallen künftig unter den Geltungsbereich des neuen Gesetzes. Sie dürfen zu den allgemeinen Öffnungszeiten betrieben werden, an Heiligabend allerdings nur bis 17 Uhr.













