Mehr Beschwerden über Online-Kredite

Die Zahl der Beschwerden über Verbraucherdarlehen ist im ersten Halbjahr 2025 deutlich gestiegen. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands verzeichneten die Verbraucherzentralen rund 26 Prozent mehr Fälle als im Vorjahreszeitraum. Besonders häufig ging es um digitale Kreditangebote. Hauptkritikpunkt waren demnach Verträge, die Kunden untergeschoben worden sein sollen.

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie will das Bundeskabinett die Voraussetzungen für Online-Kredite vereinfachen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Verträge künftig auch in Textform abgeschlossen werden können – ein Klick auf ein Kästchen soll dann ausreichen. Bisher ist dafür eine schriftliche oder digitale Unterschrift erforderlich.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert dieses Vorhaben. Aus Sicht des Verbands steigt dadurch das Risiko für Betrug, da Kredite leichter ohne Wissen der Betroffenen abgeschlossen werden könnten. Außerdem bestehe die Gefahr vorschneller Kreditentscheidungen. Der vzbv fordert daher, dass auch bei Online-Krediten eine Unterschrift verpflichtend bleibt.

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Die EU-Richtlinie gilt seit Oktober 2023 und muss bis spätestens November 2025 in nationales Recht überführt werden. Sie soll den Schutz vor Überschuldung verbessern. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält laut vzbv zwar positive Ansätze, etwa beim Umgang mit Wucherzinsen und bei Unterstützungsangeboten für Personen in finanzieller Not. Bei kurzfristigen Finanzierungsmodellen wie Dispokrediten oder „Buy Now, Pay Later“ sehe man jedoch weiterhin Lücken.

Die einfache Verfügbarkeit von Online-Krediten würde betrügerische Praktiken begünstigen. Ein verpflichtender Unterschriftsprozess könne aus Sicht des Verbands nicht nur den Missbrauch erschweren, sondern auch das Vertrauen in digitale Kreditangebote stärken.