HDE fordert flexiblere Umsetzung der EU-Widerrufsfunktion

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat in der Anhörung des Rechtsausschusses zum geplanten Gesetz zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts mehr Spielraum bei der Umsetzung der EU-Vorgaben zur Widerrufsfunktion gefordert. Hintergrund sind neue europäische Anforderungen, die Online-Händlern künftig eine deutlich sichtbare elektronische Widerrufsmöglichkeit vorschreiben.

Der HDE sieht im deutschen Entwurf unnötige Hürden für etablierte Handelsunternehmen. Aus Sicht des Verbandes wird das Widerrufsrecht bereits heute problemlos genutzt und abgewickelt. Entscheidend sei daher eine Ausgestaltung, die unterschiedliche Bestellsituationen berücksichtigt. Erfolgt ein Kauf über ein Kundenkonto, sollte die Widerrufsfunktion direkt dort verankert werden können. Auch Teilwiderrufe einzelner Artikel müssten eindeutig abbildbar sein.

Kritisch bewertet der HDE die geplante Verpflichtung, Widerrufe bei Gastbestellungen über frei ausfüllbare Formulare auf der Website abzuwickeln. Solche Felder seien fehleranfällig und müssten dauerhaft vorgehalten werden, selbst wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Händler sollten stattdessen alternative Lösungen einsetzen dürfen, etwa personalisierte Links, über die der Widerruf eindeutig einer Bestellung zugeordnet werden kann.

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Zusätzliche nationale Informationspflichten lehnt der Verband ab. Die EU-Vorgaben sollten ohne Abweichungen umgesetzt werden, um den Aufwand im Handel nicht weiter zu erhöhen. Für Unternehmen bedeutet die Reform vor allem technische Anpassungen, deren Umfang vom Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens abhängt.

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