bevh warnt vor Schriftformerfordernis beim Kauf auf Rechnung

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) kritisiert die politische Forderung, Käufe auf Rechnung künftig nur nach handschriftlicher Zustimmung zu erlauben. Die Diskussion entsteht im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie.

Ausgangspunkt ist ein Vorschlag aus der SPD-Fraktion, den auch Verbraucherschützer unterstützen. Demnach sollen Käufer ihre Zustimmung zur Zahlungsart künftig schriftlich erteilen, bevor sie eine Bestellung abschließen können. Das Verfahren soll Verbraucher besser vor Überschuldung schützen und Risiken bei verzögerten oder nicht bezahlten Rechnungen verringern. Der bevh hält diesen Ansatz jedoch für realitätsfern und warnt vor weitreichenden Folgen für den Onlinehandel. Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales, betont, dass niemand auf einen Brief warten werde, nur um eine Bestellung per Rechnung auszulösen. Der Aufwand würde aus ihrer Sicht dazu führen, dass Verbraucher auf andere Zahlungsarten ausweichen, die zum Teil weniger Schutzmechanismen bieten.

Kauf auf Rechnung gehört seit Jahren zu den beliebtesten Zahlungsarten in Deutschland. Für viele Kunden gilt sie als besonders sicher, da die Ware vor der Bezahlung geprüft werden kann. Zugleich ist die Zahlungsart aufgrund von Zahlungsausfällen für Händler kostenintensiver, weshalb sie häufig über spezialisierte Dienstleister abgesichert wird. Die Verbraucherkreditrichtlinie soll den Markt transparenter machen und sieht unter anderem strengere Vorgaben für Informationspflichten und Kreditwürdigkeitsprüfungen vor. Ob das klassische Bezahlen auf Rechnung in diese Regelung einbezogen werden sollte, ist politisch umstritten. Kritiker eines Schriftformerfordernisses verweisen darauf, dass Kaufentscheidungen im E-Commerce häufig kurzfristig getroffen werden und ein postalischer Prozess den Onlinehandel deutlich ausbremsen würde.

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Die Forderung stützt sich auf die Annahme, dass auch kurzfristige Zahlungsaufschübe zu finanziellen Belastungen führen können. Verbraucherschützer argumentieren, dass der Rechnungskauf de facto eine Form des kurzfristigen Kredits darstellt. Branchenverbände halten dagegen, dass Verbraucher durch bestehende Widerrufsrechte und die Möglichkeit zur Rücksendung bereits gut geschützt seien. Bleimaier verweist auf die gesetzliche Widerrufsfrist von mindestens 14 Tagen, die es Kunden ermögliche, eine Bestellung vollständig rückgängig zu machen, bevor eine Zahlung fällig wird.

Die weiteren Beratungen im Bundestag werden zeigen, ob das Schriftformerfordernis Teil des finalen Gesetzespakets wird oder ob digitale Bestätigungen – wie bisher üblich – weiterhin ausreichend sind. Angesichts der Bedeutung des Rechnungskaufs im deutschen Markt dürfte die Entscheidung spürbare Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr im Onlinehandel haben.

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