Der Händlerbund arbeitet an einer zentralen Lösung für den ab Juni 2026 verpflichtenden Widerrufsbutton. Ziel ist es, Mitgliedern eine rechtssichere und möglichst einfache technische Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen zu ermöglichen.

Auslöser ist eine neue gesetzliche Pflicht für Online-Shops. Sie soll den digitalen Widerruf für Verbraucher vereinfachen und gleichzeitig den Prozess standardisieren. Ab dem 19. Juni 2026 müssen nahezu alle B2C-Online-Shops eine digitale Widerrufsfunktion bereitstellen. Der Widerruf soll online genauso einfach möglich sein wie der Vertragsabschluss. Grundlage ist eine Anpassung des Verbrauchervertragsrechts auf Basis europäischer Vorgaben.
Der Händlerbund entwickelt dafür eine zentrale Widerrufsbutton-Lösung, die die gesetzlichen Anforderungen technisch abbildet und die Integration in bestehende Shopprozesse erleichtern soll. Händler können sich bereits vorab für die Nutzung vormerken lassen.
Die Pflicht betrifft grundsätzlich alle Anbieter, die online Verträge mit Verbrauchern schließen können. Unternehmensgröße oder Sortiment sind dabei nicht entscheidend. Auch Shops mit individualisierten Produkten können betroffen sein, sobald grundsätzlich widerrufsfähige Verträge möglich sind.
Technisch endet die Pflicht dabei nicht beim sichtbaren Button. Widerrufserklärungen müssen zuverlässig übermittelt werden, der Eingang muss bestätigt werden und der gesamte Ablauf muss dokumentierbar sein. Gerade Schnittstellen zu Shopsystemen, CRM- oder Retourenprozessen können zusätzlichen Anpassungsbedarf erzeugen.













