Amazon darf Händlerpreise auf seinem deutschen Marketplace künftig nicht mehr systematisch beeinflussen. Das Bundeskartellamt wertet die bisherigen Mechanismen als Missbrauch von Marktmacht und verlangt zusätzlich eine Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von rund 59 Millionen Euro.

Die Entscheidung betrifft zentrale Systeme, mit denen Händlerangebote bei aus Sicht von Amazon zu hohen Preisen aus der Sichtbarkeit entfernt oder in der Buy Box benachteiligt wurden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Amazon bündelt einen großen Teil des deutschen Onlinehandels auf seiner Plattform. Schätzungen zufolge laufen rund 60 Prozent des Onlinehandels mit Waren über Amazon. Gleichzeitig verkauft der Konzern selbst Waren und steht damit in direkter Konkurrenz zu Drittanbietern. In dieser Doppelrolle darf ein Plattformbetreiber laut Bundeskartellamt nur in absoluten Ausnahmefällen in die Preisgestaltung eingreifen, etwa bei eindeutigem Preiswucher.
Im Mittelpunkt stehen automatisierte Preiskontrollsysteme. Diese prüfen Händlerpreise anhand interner Kriterien. Werden Preise als zu hoch bewertet, können Angebote entfernt oder in der Sichtbarkeit deutlich herabgestuft werden. Für Anbieter entscheidet diese Sichtbarkeit oft direkt über Umsatz und Absatzmenge. Eingriffe können deshalb schnell wirtschaftlich relevant werden.
Kritisch bewertet das Bundeskartellamt vor allem die fehlende Transparenz. Händler konnten bislang oft nicht nachvollziehen, wie Preisgrenzen zustande kommen oder ab wann Angebote eingeschränkt werden. Für Anbieter wird damit schwer kalkulierbar, wann Angebote faktisch aus dem Wettbewerb gedrängt werden.
Mit der Entscheidung nutzt das Bundeskartellamt erstmals erweiterte Befugnisse aus der Wettbewerbsrechtsreform von 2023. Diese erlaubt es, wirtschaftliche Vorteile aus kartellrechtswidrigem Verhalten abzuschöpfen. Da der Verstoß nach Einschätzung der Behörde noch andauert, wurde zunächst ein Teilbetrag von rund 59 Millionen Euro festgesetzt.
Amazon hat angekündigt, gegen die Entscheidung vorzugehen. Das Unternehmen argumentiert, Preiskontrollen seien notwendig, um wettbewerbsfähige Preise sicherzustellen und Verbraucher zu schützen.













