Widerruf per Mausklick: Justizministerium plant neue Pflichten für Onlineanbieter

Das Bundesministerium der Justiz will den Widerruf von Verträgen im Internet deutlich vereinfachen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter künftig einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen müssen. Auch das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ soll eingeschränkt werden.

Online abgeschlossene Verträge lassen sich bisher nur über vergleichsweise umständliche Wege widerrufen – häufig per E-Mail oder Formular. Künftig soll dafür ein einziger Klick reichen. Laut einem am 9. Juli 2025 veröffentlichten Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sollen Unternehmen verpflichtet werden, einen klar erkennbaren elektronischen Button zur Verfügung zu stellen, über den Verbraucher ihren Vertrag widerrufen können.

„So einfach wie das Bestellen im Internet geht, so einfach soll auch das Widerrufen sein“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Der neue Button soll die Schwelle zum Vertragsausstieg senken und verhindern, dass Verbraucher an Verträge gebunden bleiben, die sie eigentlich nicht wollten.

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Neben der Einführung des Widerrufsbuttons will das Ministerium auch das bislang geltende unbefristete Widerrufsrecht einschränken. Dieses konnte bislang greifen, wenn Unternehmen etwa fehlerhaft oder unvollständig über das Widerrufsrecht informiert hatten. Auch bei nur geringfügigen Informationsmängeln lief die 14-tägige Widerrufsfrist bisher nicht an, was dazu führte, dass Verträge teilweise auch Jahre später noch widerrufen werden konnten.

Der neue Entwurf sieht stattdessen eine zeitliche Obergrenze vor: Bei Finanzdienstleistungen soll das Widerrufsrecht künftig spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen enden, sofern eine Belehrung erfolgt ist. Bei Lebensversicherungen beträgt die neue Frist 24 Monate und 30 Tage. Damit will das Ministerium mehr Rechtssicherheit schaffen, ohne den Verbraucherschutz aufzugeben.

Zusätzlich sollen Unternehmen verpflichtet werden, die Inhalte und Folgen eines Vertragsabschlusses künftig besser zu erklären – insbesondere bei komplexeren Produkten wie Versicherungen oder Finanzdienstleistungen. Im Onlinevertrieb soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, auf Wunsch einen persönlichen Kontakt zu verlangen.

Als weiteren Schritt zur Digitalisierung plant das Ministerium, Unternehmen von der Pflicht zu entlasten, Vertragsunterlagen auf Wunsch in Papierform bereitstellen zu müssen. Elektronische Bereitstellung soll künftig genügen.

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