30 Prozent täuschen bei Black Friday und Cyber Monday

Die Europäische Kommission hat gemeinsam mit Verbraucherschutzbehörden aus 23 EU-Staaten sowie Island und Norwegen Online-Rabatte rund um Black Friday und Cyber Monday überprüft. Die Ergebnisse zeigen deutliche Verstöße gegen geltendes Verbraucherrecht.

Im Rahmen eines sogenannten „Sweeps“ wurden 314 Online-Händler untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass 30 Prozent der Anbieter mit unzulässigen Preisnachlässen geworben haben. Nach EU-Recht muss ein beworbener Rabatt auf dem niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage basieren. Neben fehlerhaften Preisangaben identifizierten die Behörden eine Reihe weiterer problematischer Verkaufstaktiken. Besonders häufig waren Eingriffe in den Warenkorb: 36 Prozent der Händler versuchten, zusätzliche Produkte hinzuzufügen. In 40 Prozent dieser Fälle geschah dies ohne klare Zustimmung.

Auch Preisvergleiche wurden kritisch bewertet. 34 Prozent der Anbieter nutzten solche Vergleiche, doch 60 Prozent davon legten nicht offen, worauf sich die Referenzpreise beziehen. Zudem setzten 18 Prozent der Händler auf aggressive Verkaufstechniken wie künstliche Verknappung oder Countdown-Anzeigen. Mehr als die Hälfte dieser Fälle stuften die Behörden als potenziell irreführend ein. Weitere 10 Prozent arbeiteten mit sogenanntem „Drip Pricing“, bei dem zusätzliche Kosten erst im späteren Verlauf des Kaufprozesses sichtbar werden.

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Die Ergebnisse zeigen, dass Verstöße nicht auf Einzelfälle beschränkt sind, sondern systematisch auftreten. Gerade in stark frequentierten Verkaufsphasen werden rechtliche Vorgaben offenbar häufiger gedehnt oder ignoriert. Für die betroffenen Unternehmen kann das Konsequenzen haben. Nationale Verbraucherschutzbehörden leiten auf Basis der Ergebnisse weitere Untersuchungen ein und ergreifen Maßnahmen, etwa Bußgelder oder verpflichtende Anpassungen von Preisangaben und Verkaufsprozessen.

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